Sehr geehrte Besucher,
wir möchten Sie um Kenntnisnahme und Einhaltung der Hausordnung bitten, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung garantieren zu können! Mit dem Kauf einer Eintrittskarte akzeptieren Sie die folgende Hausordnung.
§ 1 Geltungsbereich
Für den gesamten Zeitraum der Veranstaltungen (meist Juni - Anfang September), für die das Gelände genutzt wird, gilt die Hausordnung im umgrenzten Gelände mit allen Anlagen und Einrichtungen, einschließlich sämtlicher Zu- und Abgänge (im Folgenden „das Gelände“).
§ 2 Eingangskontrollen
(1) Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen darauf hin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Verstoß gegen die unter § 3 genannten Verbote ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, Bekleidungsstücke oder mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.
(2) Personen, die keine gültige Eintrittskarte besitzen, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, sind zurückzuweisen und am Betreten des Geländes zu hindern.
§ 3 Verbote
Allen Veranstaltungsbesuchern ist untersagt, folgende Gegenstände auf das Gelände zu bringen oder mitzuführen bzw. folgende Handlungen zu tätigen:
- rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales oder politisches Propagandamaterial zu veräußern oder zu verbreiten, sowie ebensolche Parolen zu äußern;
- Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die als Waffen Verwendung finden können;
- Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände;
- Fotokameras, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (Ausnahmen gelten für vom Veranstalter berechtigte Personen);
- jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter;
- nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Zäune, Mauern, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Bäume, Masten aller Art zu besteigen oder zu übersteigen;
- Waren und Eintrittskarten zu verkaufen oder Drucksachen zu verteilen;
- bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten;
- auf den Sitzen der Zuschauerbereiche zu stehen;
- Glasflaschen und –behältnisse, Getränkedosen, Trinkflaschen sowie alkoholhaltige Getränke im Allgemeinen;
- Modellfahrzeuge aller Art (Boote, Schiffe, Fahrzeuge, Flugzeuge) sowie Drohnen;
- Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nicht auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden (Ausnahme: Blinden- und Begleithunde);
- Regenschirme.
§ 4 Modus bei Schlechtwetter
Die Veranstaltungen bei der Donaubühne werden Open Air durchgeführt und finden auch bei ungünstiger Witterung statt. Eine Überdachung für den Publikumsbereich ist nicht vorhanden. Wir empfehlen unseren Gästen regenfeste, warme Kleidung mit passendem Schuhwerk zu tragen. Regenponchos erhalten Sie auf dem Festivalgelände. Regenschirme sind auf dem Gelände nicht gestattet. (Sichteinschränkung für andere Personen)
Da die Wetterentwicklung nicht 100%ig genau bestimmt werden kann, wird grundsätzlich vor Ort entschieden, wie verfahren wird
Folgende Szenarien sind im Open Air-Betrieb bei ungünstigem Wetter möglich:
Die Veranstaltung wird gespielt:
Die Veranstaltung kann trotz schlechtem Wetter (bitte beachten Sie die Hinweise betreffend Kleidung) gespielt werden. Möglicherweise wird mit dem Veranstaltungsbeginn bis zu 30 Minuten zugewartet.
Die Veranstaltung wird verschoben:
Aufgrund einer massiven Unwetterwarnung entscheiden die Behörden entweder bereits im Vorfeld die Veranstaltung an diesem Tag zu untersagen, oder die Entscheidung wird zu einem späteren Zeitpunkt vor Ort getroffen. Kann mit den KünstlerInnen ein Ersatztermin gefunden werden, kommt es zu einer Terminverschiebung, bereits gekaufte Karten behalten für den neuen Termin ihre Gültigkeit.
Die Veranstaltung wird abgesagt:
Sollte es zu einer behördlichen Absage der Veranstaltung kommen und es kann kein Ersatztermin mit den KünstlerInnen gefunden werden, wird der Kartenpreis rückerstattet.
Bitte sehen Sie dazu den Punkt „Rückerstattung“.
Die Organisationsleitung behält es sich vor, bis 60 Minuten nach dem offiziellen Veranstaltungsbeginn mit einer Absage zuzuwarten.
Bitte informieren Sie sich bei schlechter Wetterprognose auf der Startseite von www.tullnkultur.at bzw. auf der jeweiligen Veranstaltungsseite.
Rückerstattung:
Wird eine Veranstaltung innerhalb einer Spieldauer von 45 Minuten abgesagt, retournieren Sie bitte Ihre Eintrittskarten bis zwei Monate nach dem abgesagten Aufführungstermin an jener Verkaufsstelle, bei der die Karten gekauft wurden! Bei Absage nach einer durchgeführten Dauer von mehr als 45 Minuten gilt die Vorstellung als konsumiert und die Karten können nicht mehr retourniert werden.
Es wird lediglich der tatsächlich bezahlte Kartenpreis refundiert. Angefallene Spesen und/oder Gebühren werden nicht erstattet.
§ 5 Verhalten auf dem Gelände
(1) Alle Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
(2) Der Veranstalter ist durch den Ordnungsdienst um einen reibungslosen Ablauf bemüht. Alle Personen, die das Gelände betreten, haben den Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungsdienste, sowie jenen des Veranstalters folge zu leisten.
(3) Etwaige während der Veranstaltung auftretende sicht- oder akustische Beeinträchtigungen berechtigen nicht zur Rückforderung des Eintrittsgeldes.
(4) Alle Auf- und Abgänge, sowie Not-, Flucht- und Rettungswege sind in jedem Fall freizuhalten.
(5) Abfälle, Verpackungsmaterial und leere Behältnisse sind nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in den auf dem Gelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
§ 6 Haftung
Der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern und Erziehungsberechtigte haften für Ihre Kinder.
§ 7 Zuwiderhandlungen
Gegen Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Hausverbot für die gesamte Dauer der Veranstaltung erteilt werden.
§ 8 COVID19-Sicherheitsmaßnahmen
Derzeit (Stand: 04.06.2024) sind keine COVID19-Sicherheitsmaßnahmen für Veranstaltungen verordnet. Falls sich das ändert, orientiert sich der Veranstalter grundsätzlich an den jeweiligen Verordnungen, behält sich aber das Recht vor, weitere Maßnahmen per Hausrecht umzusetzen.
§ 9 Bekanntmachung
Die Hausordnung wird durch Anschläge an der Abendkassa, den Ein- und Ausgängen des umgrenzten Geländes und auf www.donaubuehne.at bekannt gemacht.
Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung!