Sehr geehrte Besucher,
wir möchten Sie um Kenntnisnahme und Einhaltung der Hausordnung bitten, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung garantieren zu können! Mit dem Kauf einer Eintrittskarte akzeptieren Sie die folgende Hausordnung.
1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Zuge einer TullnKultur-Veranstaltung im Danubium aufhalten. Sie gilt im gesamten Danubium inklusive aller dazugehörigen (Neben-)Räume, Gänge und (Außen-)flächen.
Alle Personen die das Danubium betreten oder sich auf einer dem Danubium zugehörigen (Außen-)Fläche befinden, nehmen die Hausordnung zur Kenntnis und haben den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheits-, Ordnungs- und Rettungsdienstes sowie der Feuerwehr und Polizei Folge zu leisten.
2 Eingangskontrollen
(1) Der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen darauf hin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Verstoß gegen die unter Punkt 3 genannten Verbote ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der Personen berechtigt, Bekleidungsstücke oder mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen.
(2) Personen, die keine gültige Eintrittskarte besitzen, ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, sind zurückzuweisen und am Betreten des Veranstaltungsortes zu hindern.
3 Verbote
Allen Veranstaltungsbesuchern ist untersagt, folgende Gegenstände in den Veranstaltungsort zu bringen oder mitzuführen bzw. folgende Handlungen zu tätigen:
- rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales oder politisches Propagandamaterial zu veräußern oder zu verbreiten, sowie ebensolche Parolen zu äußern;
- Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die als Waffen Verwendung finden können;
- Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
- Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände;
- Fotokameras, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (Ausnahmen gelten für vom Veranstalter berechtigte Personen);
- jegliche werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter;
- Fahnen- oder Transparentstangen die länger als 1 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter ist;
- Waren und Eintrittskarten zu verkaufen oder Drucksachen zu verteilen;
- bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
- außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten;
- auf den Sitzen der Zuschauerbereiche zu stehen;
- Glasflaschen und -behältnisse, Getränkedosen, Trinkflaschen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
- alkoholhaltige Getränke;
- Tiere, insbesondere Hunde, dürfen nicht in den Veranstaltungsort gebracht werden (Ausnahme: Blinden- und Begleithunde);
4 Garderobenpflicht
Aus feuerpolizeilichen Gründen herrscht im Danubium Garderobenpflicht. Die Garderobe kann kostenlos abgegeben werden. Eine freiwillige Spende ist willkommen.
5 Verhalten
(1) Alle Personen, die den Veranstaltungsort betreten oder sich auf dazugehörigen (Außen-)Flächen befinden, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
(2) Der Veranstalter ist durch den Ordnungsdienst um einen reibungslosen Ablauf bemüht. Alle Personen, die den Veranstaltungsort betreten, haben den Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungsdienste, sowie jenen des Veranstalters Folge zu leisten.
(3) Etwaige während der Veranstaltung auftretende sicht- oder akustische Beeinträchtigungen berechtigen nicht zur Rückforderung des Eintrittsgeldes.
(4) Alle Auf- und Abgänge, sowie Not-, Flucht- und Rettungswege sind in jedem Fall freizuhalten. Bühnen und ähnliche Einrichtungen der Veranstaltung dürfen nur im Einvernehmen mit dem Veranstalter betreten und genutzt werden.
(5) Abfälle, Verpackungsmaterial und leere Behältnisse sind nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu entsorgen.
(6) Es ist strengstens untersagt, Abfälle jeglicher Art (insbesondere Damen-Hygieneartikel) in die Toiletten zu werfen
(7) Das Rauchen an nicht explizit dafür gekennzeichneten Plätzen ist strengstens untersagt.
6 Haftung
Der Aufenthalt im Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern und Erziehungsberechtigte haften für Ihre Kinder.
7 Zuwiderhandlungen
Gegen Personen, die durch ihr Verhalten die Sicherheit und Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Hausverbot für die gesamte Dauer der Veranstaltung erteilt werden.
8 COVID19-Sicherheitsmaßnahmen
Derzeit (Stand: 21.11.2024) sind keine COVID19-Sicherheitsmaßnahmen für Veranstaltungen verordnet. Falls sich das ändert, orientiert sich der Veranstalter grundsätzlich an den jeweiligen Verordnungen, behält sich aber das Recht vor, weitere Maßnahmen per Hausrecht umzusetzen.
9 Bekanntmachung
Die Hausordnung wird durch Anschläge an den Ein- und Ausgängen und auf www.tullnkultur.at bekannt gemacht.
Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung!